Umzug richtig planen

Umzug richtig planen

Umzug richtig organisieren und planen

Ein Umzug ist immer mit viel Stress verbunden, doch mit guter Planung lässt sich dieser reduzieren. Dabei geht es neben dem Möbeltransport auch um eine Menge Bürokratie. Worauf kommt es nun im Detail an?

Erster Schritt: Aufräumen der alten Wohnung

Allein um das Volumen des Umzugsmaterials zu reduzieren, lohnt es sich, die alte Wohnung gründlich aufzuräumen. Über die Jahre haben sich viele inzwischen überflüssige Dinge angesammelt, die nun entsorgt werden können. Mit diesem Schritt beginnen Umzügler schon einige Wochen vor dem Umzugstermin. Am besten nehmen sie sich Tag für Tag höchstens ein Zimmer vor, abschließend dann den Keller, den Dachboden und (falls vorhanden) die Garage. Man wird nicht täglich mit einem Zimmer fertig, denn manches muss gesichtet und bedacht werden. Braucht man es vielleicht doch noch? Außerdem gilt es zu entscheiden, wohin die alten Dinge nun ihren nächsten Weg gehen sollen: auf den Flohmarkt, in die Altkleider­samm­lung, zu Familienmitgliedern und Bekannten als Geschenk bzw. ins Sozialkauf oder gleich in den Müll. Es fällt fallweise viel Sperr­müll an, für den ein örtlicher Entsorger auch gern einen Kleincontainer bereitstellt.

Umzug richtig planen

Umzug richtig planen

Umzugstermin mit der Umzugsfirma abstimmen

Umzugsfirmen vergeben nicht unbedingt von einer Woche auf die nächste Termine. Daher gilt es, den Umzugstermin mit den eigenen Plänen und der Terminvergabe eines Umzugsunternehmens abzustimmen, das zudem vorab richtig ausgewählt werden muss. Es gibt bessere und schlechtere, auch günstigere und teurere Anbieter. Der Umzug eines kleineren Haushalts lässt sich auch mit der Hilfestellung aus dem Familien- und Bekanntenkreis stemmen, ebenso kommen studentische Hilfskräfte infrage. Das ist preiswerter, muss aber ebenfalls geplant werden. Nicht vergessen: Der Umzug benötigt eine Versicherung (für das Material und für die Hilfskräfte), die bei einem Umzugsunternehmen inklusive ist. Wer ohne Umzugsfirma umzieht, muss außerdem wahrscheinlich an der alten und an der neuen Wohnung bei der Polizei Halteverbotszonen beantragen. Auch das erledigt ansonsten das Umzugsunternehmen.

Umzugsgut richtig einpacken

Es gibt Umzugsfirmen, die sogar das Ein- und Auspacken übernehmen, doch diesen Service nehmen nur die wenigsten Haushalte in Anspruch – und zwar weniger aus Kostengründen (so teuer ist das gar nicht), sondern weil jedermann bei einem Umzug im Prinzip jedes Stück und jedes Dokument dreimal umdreht. Es geht immer um die Frage: Wie schnell brauche ich es wieder in der neuen Wohnung? Wo muss es hin? Wie stelle ich das Umzugsgut in einer Kiste logisch zusammen?

Sicherheit beim Umzug

Das kann die Umzugsfirma nicht richtig wissen. Es ist sinnvoll, sich etwa eine Woche vor dem Umzugstermin die Umzugskartons zu besorgen (stellt auch die Umzugsfirma) und mit dem Einpacken zu beginnen. Die einzelnen Kisten benötigen eine Beschriftung, die auch die Reihenfolge ihres Verstauens benennt. Kiste #1 ist diejenige mit Dingen, die am längsten nicht gebraucht werden, die letzte Kiste hingegen ist diejenige, die alles täglich Benötigte enthält. Wichtig ist Polstermaterial für die Sicherheit des teuren Porzellans und der wertvollen Weinkelche.

Abdeckfolie in beiden Wohnungen

Es gibt fast keinen Umzug, der vollkommen ohne Schrammen abläuft. Daher ist es sinnvoll, in beiden Wohnungen die Türrahmen und Fußböden mit Abdeckfolie zu schützen, zumindest an den exponierten Stellen.

Plan für die Möbel in der neuen Wohnung

Der Plan, wo jedes Möbelstück in der neuen Wohnung zu stehen hat, muss vor dem Umzug fix und fertig sein. Am Umzugstag selbst ist keine Zeit für irgendeine Entscheidung.

Versorgung der Helfer beim Umzug

Selbstverständlich benötigen die Helfer – sowohl die Profis eine Umzugsfirma als auch private Helfer – etwas zur Stärkung. Es sollten Speisen und Getränke sein, die weder schmieren noch kleben.

Umzug und Bürokratie

Jeder Umzug ist mit Ummeldungen verbunden. Hier ist eine Checkliste mit den wesentlichen Punkten. Nicht alle davon sind für jede Person relevant. Auch erhebt diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Einwohnermeldeamt: Das Bundesmeldegesetz gewährt zwei Wochen Zeit, um sich auf die neue Adresse umzumelden. Die Frist hierfür beginnt mit dem Umzugstag, doch die Meldung ist auch schon ab eine Woche vorher möglich. Ab der dritten Woche ist die fehlende Ummeldung eine Ordnungs­widrigkeit. Das Bußgeld richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, die wiederum von der Dauer der Verzögerung abhängt. Es kann bis 1.000 Euro betragen.
  • Auto: Die Kfz-Versicherung, die Zulassungsbehörde und der Automobilklub (ADAC, AvD etc.) müssen die neue Adresse erfahren.
  • Bank: Überall, wo ein Konto existiert, muss die betreffende Bank über die neue Adresse informiert werden. In wenigen Fällen bedient eine Regionalbank Kunden am neuen Wohnort nicht. Dann wäre ein Bankwechsel nötig, der relativ aufwendig ist.
  • Rund­funk­beitrag: Auch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Sender) benötigt die neue Adresse.
  • Arbeitgeber oder Arbeits­amt: Der Arbeitgeber benötigt die neue Adresse, bei Leistungsempfängern von ALG I oder II ist es das Arbeitsamt. Natürlich trifft das auch auf das Sozialamt zu, wenn von hier Leistungen fließen.

Ummeldungen erforderlich beim Umzug

  • Schule und/oder Kinder­garten: Hier ist eventuell eine Ummeldung des Kindes nötig. So etwas muss lange im Vorfeld geklärt werden.
  • Krankenkasse und sonstige Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Rechtschutz etc.): Auch diese wünschen die Ummeldung.
  • BAföG: Ebenso sind das BAföG-Amt und die Hoch­schul­verwaltung zu benachrichtigen.
  • Finanzamt: Dieses erfährt die neue Adresse automatisch vom Einwohnermeldeamt.
  • Kirche: Auch die Kirchengemeinde wird vom Einwohnermeldeamt über den neuen Wohnsitz informiert.
  • Post: Es empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag, der wahlweise gleich für 12 bzw. 24 Monate beantragt, aber auch jederzeit verlängert werden kann.
  • Strom, Gas, Heizung, Wasser, Telekommunikation, Zeitungsabo: Alle diese A­nbieter sind zu informieren. Die Strom-, Gas-, Heizungs- und Wasserzähler sind abzulesen.
  • Vereine und Verbände: Nicht zuletzt meldet man sich auch bei seinen Vereinen und Verbänden um.

Übergabe der alten, Übernahme der neuen Wohnung

Die alte Wohnung wird vom Vermieter im Leerzustand (in der Regel wenige Tage nach dem Umzug) abgenommen. Der Mieter ist zu kleineren Schönheitsreparaturen verpflichtet, aber nicht zur Instandsetzung von typischen Abwohnerscheinungen etwa des Fußbodens. Solche Dinge sind regelmäßig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, weshalb es sich empfiehlt, die Angelegenheit in Ruhe mit dem Vermieter auszuhandeln und nötigenfalls den Zustand selbst fotografisch zu dokumentieren sowie einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, unterlassene Schönheitsreparaturen auf eigene Rechnung zu veranlassen und die Kosten von der Kaution abzuziehen. Für die neue Wohnung ist umgekehrt eine Kaution zu zahlen, weshalb es sich wiederum lohnt, deren Zustand genau in Augenschein zu nehmen.

Wann ist der Umzug vorbei?

Definitiv nicht am Umzugstag und meistens auch nicht eine Woche später. Erst wenn alles ausgepackt wurde und alle behördlichen bzw. bürokratischen Angelegenheiten erledigt sind, fühlen sich Menschen wirklich umgezogen in ihrer neuen Immobilie.

2 Kommentare
  1. Christiane
    Christiane sagte:

    Wie Umzüge mit der Persönlichkeit zusammenhängen. Menschen, die offen für neue Erfahrungen sind, ziehen häufiger des Berufs wegen um. Auch andere Umzugsgründe wie eine unangenehme Nachbarschaft motivieren bestimmte Charaktere vermehrt dazu, sich eine neue Bleibe zu suchen.

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